Produktionsfondsabgabe
Produktionsfondsabgabe [-fɔ̃-],
in der DDR eine seit 1967 von allen volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Vereinigungen volkseigener Betriebe der Industrie und Bauwirtschaft zu entrichtende Abgabe in Höhe von 6 % der eingesetzten »produktiven Fonds« (Bruttoanlage- und Umlaufvermögen). Die Produktionsfondsabgabe entsprach einer Kapitalsteuer, die aus dem Gewinn bezahlt werden musste und zu einem rationellen
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