Forschungsfreiheit
Forschungsfreiheit, Freiheit der Forschung,
das Recht, frei von staatlicher Einmischung und ungehindert durch andere politische und soziale Kräfte zu forschen und die Ergebnisse dieser Forschung zu verbreiten. In den meisten Kulturstaaten wird die Forschungsfreiheit als Grundrecht gewährleistet; in Deutschland ist sie mit der Lehrfreiheit Element der Wissenschaftsfreiheit und durch Artikel 5 Absatz 3 GG
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