Pflichtverletzung
Pflichtverletzung, die Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis durch den Schuldner (§ 280 BGB). Allgemein sind drei Arten einer solchen Leistungsstörung zu unterscheiden: die Nichterfüllung der Leistungspflicht, die Schlechterfüllung der Leistungspflicht sowie die Verletzung von Nebenpflichten. Grundsätzlich hat der Schuldner neben der weiterhin bestehenden Leistungspflicht dem Gläubiger den entstandenen
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