Vertragsstrafe

Vertrags|strafe, Konventionalstrafe,

Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, als Strafe verspricht. Sie ist verwirkt, wenn der Schuldner in Verzug kommt oder, wenn die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht, mit der Zuwiderhandlung (§ 339 BGB). Ist die Vertragsstrafe

Quellenangabe

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