Nichterfüllung (Zivilrecht)

Nicht|erfüllung, Zivilrecht:

Nichterbringen der Leistung durch den Schuldner aufgrund von Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB), Schuldnerverzug (§ 286 BGB) oder anderen Pflichtverletzungen. In diesen Fällen kann der Gläubiger bei Verschulden des Schuldners Schadensersatz statt der Leistung verlangen (§§ 280 in Verbindung mit § 281, § 283 und § 286 BGB). Bezüglich

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