akzessorisch (Zivilrecht)

akzessorisch, Zivilrecht:

akzessorische Rechte, Neben- oder Sicherungsrechte, die (mit unterschiedlicher Intensität) in ihrer Entstehung, ihrer Übertragung und ihrem Bestand von einem anderen Recht abhängig sind, z. B. die Hypothek, die das rechtliche Schicksal der Forderung, die sie sichert, teilt; weitere Beispiele: Bürgschaft, Pfandrecht.

Quellenangabe

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