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Personensteuern

Personensteuern, Personalsteuern, Subjektsteuern,

Steuern, bei deren Bemessung die persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen (z. B. Familienstand, Alter, Krankheit, Kinderzahl) berücksichtigt werden (z. B. Einkommensteuer, Erbschaftsteuer). – Gegensatz: Objektsteuer (Ertragsteuern).

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