Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer, Quellensteuer, mit der die sonst nach den individuellen Verhältnissen des Einzelfalls und nach progressiven Steuersätzen bemessene Einkommensteuer (gegebenenfalls auch Erbschaftsteuer) abgegolten ist. In Deutschland wurde zum 1. 1. 2009 die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d Einkommensteuergesetz [EStG]).
Werke
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar