Personalhoheit

Personalhoheit, die Hoheitsgewalt des Staates über seine Staatsangehörigen; im engeren Sinn die Befugnis des öffentlichen Dienstherrn (besonders auch der Gemeinden), Bedienstete einzustellen, zu befördern und zu entlassen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.