Gebietshoheit
Gebietshoheit, die Befugnis eines Staates zur Ausübung der Staatsgewalt durch Hoheitsakte gegenüber den im Staatsgebiet befindlichen Personen (Ausnahmen: Exterritorialität, Immunität). Die Gebietshoheit steht in beschränktem Umfang auch sonstigen öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinde, Kreis) zu. Die sich in der Gebietshoheit äußernde Territorialität der Staatsgewalt ist ein (seit dem Ausgang
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