Bürgerrechte
Bürgerrechte, Staatsbürgerrechte,
im engeren Sinn die einem Staatsangehörigen als solchem zustehenden Rechte auf Teilnahme am Staatsleben durch aktives und passives Wahlrecht und das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden; im weiteren Sinn die Gesamtheit der Rechte, die nur den Angehörigen des Staates zustehen, wozu auch Grundrechte gehören.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe