Bürgerrechte

Bürgerrechte, Staatsbürgerrechte,

im engeren Sinn die einem Staatsangehörigen als solchem zustehenden Rechte auf Teilnahme am Staatsleben durch aktives und passives Wahlrecht und das Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden; im weiteren Sinn die Gesamtheit der Rechte, die nur den Angehörigen des Staates zustehen, wozu auch Grundrechte gehören.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.