Personalausschuss
Personal|ausschuss, auf Bundes- (Bundespersonalausschuss) sowie auf Landesebene (Landespersonalausschuss
des jeweiligen Bundeslandes) errichtete Stellen, denen im Rahmen gesetzlich vorgesehener Fälle unabhängig und in eigener Verantwortung bestimmte beamtenrechtliche Aufgaben obliegen. – Dem Bundespersonalausschuss (§§ 95 ff. Bundesbeamtengesetz) gehören (seit der deutschen Einheit) neben acht ordentlichen Mitgliedern (darunter der Präsident des Bundesrechnungshofs als Vorsitzender) acht stellvertretende Mitglieder an. Im Grundsatz dazu
Quellenangabe