Europäische Aktiengesellschaft
Europäische Aktiengesellschaft, Societas Europaea [lateinisch], Abkürzung SE,
Rechtsform einer europäischen Gesellschaft, die durch Verordnung der EG vom 8. 10. 2001 (in Kraft seit 8. 10. 2004) und die dazugehörige Richtlinie über die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer eingeführt wurde. Die SE ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die als Kaufmann kraft Rechtsform unter dem Zusatz »SE« im Rechtsverkehr firmiert.
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