Fürsorgepflicht (Arbeitsrecht)
Fürsorgepflicht, Arbeitsrecht:
die zum Teil auf Gesetz beruhende, der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Pflicht des Arbeitgebers, im Rahmen des Arbeitsverhältnisses für den Schutz der Rechtsgüter des Arbeitnehmers (insbesondere Leben, Gesundheit, Eigentum) zu sorgen. Ausdrücklich als unabdingbar geregelt sind die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zugunsten eines erkrankten Dienstverpflichteten, den er in seine häusliche Gemeinschaft
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