Patrimonium (römisches Recht)

Patrimonium [lateinisch »das vom Vater geerbte Gut«, »(Erb)vermögen«] das, -s/...ni|en, römisches Recht:

1) allgemein das Vermögen; 2) das vom Fiskus getrennt verwaltete kaiserliche Privatvermögen (»Patrimonium Caesaris«).

Quellenangabe

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