Panaschieren

Panaschieren [französisch panacher, eigentlich »buntstreifig machen«],

bei der Verhältniswahl die Befugnis des Wählers, Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge (Listen) auf seinem Stimmschein zusammenzustellen und zu wählen. Das Panaschieren ist gegenwärtig in Deutschland gesetzlich für Kommunalwahlen in einigen Bundesländern vorgesehen, z. T. in Verbindung mit der Möglichkeit zum Kumulieren.

Quellenangabe

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