Kumulieren (Wahlrecht)

Kumulieren, Wahlrecht:

Häufung von Stimmen auf einen Kandidaten oder mehrere Kandidaten einer Gruppe, wenn der Wähler mehrere Stimmen hat. In einigen deutschen Bundesländern ist bei der Kommunalwahl die Stimmenhäufung zugelassen, z. T. in Verbindung mit der Möglichkeit zum Panaschieren. (Wahlrecht)

Quellenangabe

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