Schweiz
In der Schweiz ist am 1. Juli 2007 das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen in Kraft getreten. Dieses Gesetz ersetzte den Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten vom 22. März 1996. Nach der bisher geltenden Regelung, der sogenannten erweiterten Zustimmungslösung (Artikel 8),
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