Offizialatsurkunde

Offizialats|urkunde, die vom Offizialat ausgestellte Urkunde. Vor der Einführung des Notariats in Deutschland (13. Jahrhundert) wurde die Offizialatsurkunde für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht geistlicher Parteien häufig verwendet. Das Siegel der Offizialatsurkunde hatte vor geistlichen und weltlichen Behörden volle Beweiskraft.

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