offene Vermögensfragen
offene Vermögensfragen, Bezeichnung für die vermögensrechtlichen Fragen, die in den neuen Ländern durch die früheren Enteignungen und ähnliche Maßnahmen entstanden. Das noch zu Zeiten der DDR erlassene Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom 23. 9. 1990 in der Fassung vom 9. 2. 2005 (Vermögensgesetz [VermG]) regelt die vermögensrechtlichen
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar