Rehabilitierungsgesetze
Rehabilitierungsgesetze, auf der Grundlage der Festlegung im Einigungsvertrag (Artikel 17) erlassene gesetzliche Regelungen, die der Rehabilitierung von Opfern des SED-Regimes dienen. Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz vom 29. 10. 1992 in der Fassung vom 17. 12. 1999 sieht die Aufhebung von rechtsstaatswidrigen Strafurteilen (z. B. Urteile der Waldheimer Prozesse) und rechtsstaatswidrigen
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