Mauer- und Grenzgrundstücke
Mauer- und Grenzgrundstücke, nach dem Gesetz über den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstücken vom 15. 7. 1996 (Kurzbezeichnung Mauergrundstücksgesetz) Grundstücke, die in den in § 8 des Gesetzes über die Staatsgrenze der DDR vom 25. 3. 1982 bezeichneten Grenzgebieten liegen und für die Zwecke der Errichtung oder des Ausbaus
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