objektives Verfahren

objektives Verfahren, im Strafverfahrensrecht (aber auch im Ordnungswidrigkeitenrecht, § 27 OWiG) besonderes Verfahren, das im Gegensatz zum subjektiven Verfahren nicht auf die Verurteilung einer bestimmten Person, sondern auf andere Maßnahmen abzielt, z. B. die Einziehung oder das Sicherungsverfahren. Das objektive Verfahren kommt zur Anwendung, wenn wegen einer Straftat oder

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