Recht
Nach dem Landes-Verfassungsgesetz vom 24. 10. 1991 (mehrfach geändert) übt der aus 56 Abgeordneten bestehende, jeweils für 6 Jahre gewählte Landtag die Landesgesetzgebung aus; er wählt die neunköpfige Landesregierung, an deren Spitze der Landeshauptmann steht.
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