Nottrauung (Familienrecht)

Not|trauung, Familienrecht:

die nicht vor einem Standesbeamten vorgenommene Eheschließung zwischen dem 1. 1. 1945 und 1. 8. 1948. Sie kann nach dem Gesetz über die Anerkennung von Nottrauungen vom 2. 12. 1950 – in Berlin (West) vom 28. 6. 1951 – einer gültigen Eheschließung gleichgestellt werden. – In diesem Zusammenhang ist auch

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.