Notenprivileg

Notenprivileg, Notenmonopol, Noten|ausgabemonopol,

die ausschließliche Befugnis, Banknoten (Papiergeld) auszugeben. In Deutschland stand das Notenprivileg bis 2001 der Deutschen Bundesbank zu, die in eigener Verantwortlichkeit über die Ausgabe der Banknoten entschied. Im Rahmen der Einführung der Europäischen Währungsunion ist das Notenprivileg zum 1. 1. 2002 auf die Europäische Zentralbank (Europäische Union) übergegangen. Das Notenprivileg ist ein

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