Recht
Die Gerichtsordnung ist dreistufig aufgebaut. Eingangsinstanz sind die Bezirksgerichte (Tingsretter). Erste Rechtsmittelinstanz sind die 6 Appellationsgerichte (Lagmannsretter), letzte Instanz ist das Oberste Gericht (Høyesterett). Für zivilrechtliche Streitigkeiten (mit Ausnahme von Familiensachen) ist u. U. zunächst obligatorisch die lokale Schlichtungsstelle (Forliksråd) anzurufen, bevor der Gerichtsweg beschritten werden kann. Vor der Schlichtungsstelle
Informationen zum Artikel
Quellenangabe