Nomination (Staatskirchenrecht)

Nomination [lateinisch] die, -/-en, Staatskirchenrecht:

die Benennung eines Kandidaten für ein höheres Kirchen-, besonders Bischofsamt durch den Landesherrn aufgrund päpstlichen Privilegs; seit dem 15. Jahrhundert gewährt; im heutigen katholischen Kirchenrecht nicht mehr vorgesehen.

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