Nomination (Staatskirchenrecht)
Nomination [lateinisch] die, -/-en, Staatskirchenrecht:
die Benennung eines Kandidaten für ein höheres Kirchen-, besonders Bischofsamt durch den Landesherrn aufgrund päpstlichen Privilegs; seit dem 15. Jahrhundert gewährt; im heutigen katholischen Kirchenrecht nicht mehr vorgesehen.
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