Politik und Recht
Nach der am 1.6.1993 in Kraft getretenen Verfassung (mit Änderungen) ist der Landtag gesetzgebendes Organ; die Abgeordneten werden alle 5 Jahre neu gewählt (Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl). Das Parlament besitzt ein Selbstauflösungsrecht. An plebiszitären Elementen enthält die Verfassung Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Durch Volksinitiative können 70 000 Wahlberechtigte verlangen,
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