Recht
Der mehrstufige Gerichtsaufbau umfasst den Obersten Gerichtshof (Hoge Raad), Berufungsgerichte (Gerechtshoven), erstinstanzliche Gerichte (Rechtbanken) sowie Kantonsgerichte (Kantongerechten). In Verwaltungsstreitsachen gibt es die Möglichkeit, gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Rechtbank Berufung beim Staatsrat einzulegen. Daneben gibt es andere Gerichte, besonders der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
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