Nichtangriffspakt
Nicht|angriffspakt, Nicht|angriffsvertrag,
zwischen zwei oder mehreren Staaten geschlossener Vertrag, in dem sich die Vertragspartner gegenseitig zusichern, bei der Lösung von Konflikten auf die Anwendung von Gewalt zu verzichten oder im Falle eines Krieges mit anderen Staaten im Verhältnis zueinander neutral zu bleiben. Ein Nichtangriffspakt wurde z. B. abgeschlossen von der UdSSR und
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