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Nationalpark

Bundesnaturschutzgesetz Deutschland

In Deutschland sind Nationalparks nach dem Bundesnaturschutzgesetz definiert als verbindlich festgesetzte, einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig und von besonderer Eigenart sind; im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen; sich in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand

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