zugesicherte Eigenschaften

zugesicherte Eigenschaften, Eigenschaften des Gegenstandes eines Kauf-, Miet-, Pacht-, Werk- oder Reisevertrages, deren Vorhandensein der Verkäufer (Vermieter, Verpächter u. a.) zugesagt hat. Die Zusicherung ist Teil der Beschaffenheitsvereinbarung. Der Verkäufer (Vermieter, Verpächter und andere) garantiert, für das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft verschuldensunabhängig einzustehen, und unterwirft sich damit einer strengeren

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