Österreich und Schweiz
In Österreich enthält das mehrfach geänderte Mutterschutzgesetz vom 21.4.1979 dieselben Kündigungsverbote wie das deutsche Gesetz sowie Nacht-, Feiertags- und Mehrarbeitsverbote. Während der Schutzfrist (acht Wochen vor und nach der Entbindung) wird Wochengeld aus der Krankenversicherung gewährt. Für höchstens drei Jahre besteht dann Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (Erziehungsgeld).
Quellenangabe