Recht
Die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtssachen zuständig) besteht aus Tribunalen, dem Appellationsgericht und dem Obersten Gericht. Für handelsrechtliche Streitigkeiten besteht eine besondere Wirtschaftsgerichtsbarkeit. Die Richter am Obersten Gericht werden vom Parlament auf Vorschlag des Obersten Justizrats gewählt. Der Oberste Justizrat ist ein Selbstverwaltungsorgan der rechtsprechenden Gewalt. Die Staatsanwaltschaft
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