Religion
Die Verfassung (Artikel 30) garantiert die Religionsfreiheit. Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 1992 verabschiedete Religionsgesetz (mit Änderungen 1999). Es erlegt den Religionsgemeinschaften die Pflicht zur staatlichen Registrierung auf und lässt religiöse Tätigkeit, die den Schutz der Verfassung beanspruchen kann, allein in den staatlich registrierten Gemeinschaften zu. Eine herausgehobene Stellung
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