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Mindestkapital

Mindestkapital, gesetzlich festgelegter Mindestbetrag des Grundkapitals beziehungsweise des Stammkapitals, der bei der Gründung einer AG oder einer GmbH gezeichnet sein muss. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals der AG beträgt 50 000 €, das Stammkapital für eine GmbH 25 000 €.

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