Zusammenlegung (Aktienrecht)
Zusammenlegung, Aktienrecht:
die ordentliche Kapitalherabsetzung des Grundkapitals einer AG durch Bildung einer einzigen Aktie aus mehreren Aktien. Eine Zusammenlegung ist nur zulässig, wenn bei Herabsetzung des Nennbetrags (Denomination) der gesetzliche Mindestbetrag (1 €) unterschritten wird (§ 222 Absatz 4 Aktiengesetz).
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