Universalprinzip (Strafrecht)
Universalprinzip, Strafrecht:
im Unterschied zu Personalitätsprinzip und Territorialitätsprinzip das System der Weltrechtspflege: Jeder Staat als Träger der internationalen Kulturgemeinschaft soll jeden von ihm ergriffenen Verbrecher verfolgen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit und Begehungsort. Das Universalprinzip findet nach § 6 StGB Anwendung bei der Verletzung international geschützter Rechtsgüter (Kernenergie-, Sprengstoff- und Strahlungsverbrechen, Angriffe auf
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