Majorat
Majorat [lateinisch] das, -(e)s/-e, Ältestenrecht,
landschaftlich geltendes Erbrecht, bei dem bei der Übergabe eines Hofes jeweils das älteste Kind des Eigentümers die Erbfolge antritt; Gegensatz: Minorat, Erbfolge des jüngsten Kindes in direkter Linie (Höferecht). Beim Seniorat folgt der Älteste des Mannesstammes ohne Rücksicht auf den Verwandtschaftsgrad, beim Juniorat entsprechend der Jüngste.
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