Luxussteuer

Luxus|steuer, die steuerliche Belastung bestimmter, als »Luxus« geltender Arten der Lebenshaltung durch Besteuerung des Besitzes bestimmter Gegenstände (»Aufwandsteuern«) oder durch Besteuerung bestimmter Ausgaben im Rahmen spezieller Verbrauchsteuern oder der allgemeinen Umsatzsteuer. – Luxussteuern in Form von Karossen-, Dienstboten-, Perückensteuern u. Ä. kamen im 18. Jahrhundert und zu Beginn des

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