Londoner Schuldenabkommen
Londoner Schulden|abkommen, das am 27. 2. 1953 auf der Grundlage der Londoner Schuldenkonferenz (Londoner Konferenzen und Vereinbarungen) geschlossene Abkommen über die deutschen Auslandsschulden. Es enthält multilaterale Vereinbarungen über die deutschen Vorkriegsschulden zwischen der Bundesrepublik Deutschland (als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches) und den USA, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz u. a.; die bis
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