Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfeverein, eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Lohn- und bestimmten Einkommensteuersachen für ihre Mitglieder (§§ 13 ff. Steuerberatungsgesetz). Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung durch die zuständige Oberfinanzdirektion. Die ihnen beschränkt eingeräumte Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen besitzt Ausnahmecharakter gegenüber den zur unbeschränkten Hilfeleistung befugten steuerberatenden Berufen.
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