Lohngleichheit

Lohngleichheit, der sich aus Artikel 3 GG ergebende Grundsatz, wonach bei gleicher Arbeit Mann und Frau der gleiche Lohnanspruch (Gehaltsanspruch) zusteht. Aufgrund dessen dürfen in Tarifverträgen keine Lohnabschläge (Abzüge) für Frauen vorgesehen werden. Nach § 612 Absatz 3 BGB darf für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen des Geschlechts des

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