Lichtraumprofil (Verkehrswesen)

Licht|raumprofil, Licht|raumumgrenzung, Verkehrswesen:

der Bereich über den Gleisen (Eisenbahn) oder der Fahrbahn (Straße), der von Bebauung u. a. Hindernissen freizuhalten ist, damit Fahrzeuge mit den zulässigen Abmessungen uneingeschränkt verkehren können. Federung, Neigung in Kurven usw. werden durch Sicherheitszuschläge berücksichtigt.

Quellenangabe

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