Bildungswesen
Es besteht allgemeine Schulpflicht vom 7. bis zum 16. Lebensjahr (4 Jahre Grundschule, 5 Jahre Sekundarstufe I); obligatorisch sind außerdem 2 Jahre Vorschulerziehung. Nach Abschluss der Pflichtschulzeit besteht die Wahl zwischen dem dreijährigen Gymnasium und den verschiedenen Bildungsgängen der beruflichen Schulen (2 bis 4 Jahre). Offizielle Unterrichtssprache ist Lettisch; darüber
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