Religion
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit und schreibt die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgrundsatz fest. Die Religionsgemeinschaften unterliegen der Pflicht der staatlichen Registrierung beim Justizministerium. – Seit der Einführung der Reformation in Lettland (1522) bis zur sowjetischen Annexion (1940) gehörte die Mehrheit der lettischen Christen der evangelisch-lutherischen Kirche an.
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