Lesung (Staatsrecht)

Lesung, Staatsrecht:

die Beratung einer Vorlage oder eines Antrages, insbesondere eines Gesetzentwurfs im Parlament. Regelmäßig sind für Gesetzentwürfe drei Lesungen vorgesehen; nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages schließt sich an die 1. Lesung in der Regel die Überweisung an einen Ausschuss an; die 2. Lesung dient der Detailberatung des Ausschussberichts, die 3.

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