Ausschuss (Staatsrecht)

Ausschuss, Staatsrecht:

aus größeren Gremien, insbesondere aus Vertretungskörperschaften gewählter engerer Kreis (Komitee) mit besonderen Aufgaben. Regelmäßig bereitet der Ausschuss einen Gegenstand vor, über den das Plenum entscheidet (beratender Ausschuss); beschließende Ausschüsse können – meist vorbehaltlich einer Aufhebung durch das Plenum – auch selbst die Sachentscheidung fällen. Ein Ausschuss kann zeitlich befristet oder

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