Lernbehinderung

Lernbehinderung, Begriff, der im Verlauf der 1960er-Jahre im Zuge der Umwandlung der »Hilfsschule« in eine »Sonderschule für Lernbehinderte« entstand und neben dem personenbezogenen Merkmal v. a. ein rechtlich-verwaltungsbezogener Terminus ist.

Er kennzeichnet im letzteren Sinne einen schulorganisatorischen Vorgang, der für Schüler mit Lernbehinderungen beziehungsweise Lernschwierigkeiten eine besondere Beschulung vorsieht. Der Begriff der Lernschwierigkeit weist als Sammelbegriff auf die Diskrepanz zwischen einem erwarteten und tatsächlich erreichten Verhaltens- und Leistungsniveau (Werner Zielinski). Personenbezogen ist Lernbehinderung für Kinder reserviert, »die

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